Am 31.12.2020 endet die Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Dies hat auch steuerrechtliche Folgen. Somit müssen Sie als Microsoft Dynamics-Anwender ein paar Änderungen vornehmen.
Tabelle Länder/ Regionen
In der Einrichtung der Länder / Regionen müssen im Ländercode für GB der EU-Ländercode, der Intrastatcode und das MwSt.-Schema entfernt werden.
Umsatzsteuer-ID-Nummern
Da die Umsatzsteuer-ID ihrer britischen Geschäftspartner (Kreditoren und Debitoren) durch den Austritt ihre Gültigkeit verliert, müssen Sie die Umsatzsteuer-ID bei den jeweiligen Kreditoren und Debitoren entfernen.
Änderung Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe
In den Kreditoren, bzw. Debitoren müssen die Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe geändert werden.
Gegebenenfalls auch die Kreditorenbuchungsgruppe, bzw. Debitorenbuchungsgruppe
Über Benutzerdefinierte Filter nach Länder/ Regionen: GB filtern. dann über die 3 Punkte vor dem Namen auf Bearbeiten.
In der Kreditoren- / Debitorenkarte die USt. ID-Nr. entfernen.
Dann Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe von EU auf Export umstellen.
Bei der Kreditoren- / Debitorenbuchungsgruppe von EU auf Ausland umstellen.
Hinweis: Die Bezeichnungen sind exemplarisch, sie können bei Ihnen auch anders lauten.
Wichtig ist dass sie von EU auf Drittland, Ausland etc. umstellen.
Warenzulassungskennzeichen
Die EU Zulassungskennzeichen wie z.B. das CE-Label sind für Großbritannien nicht mehr gültig.
Zoll-Anmeldungen
Für den Fall das ein Freihandelsabkommen zustande kommt muss der Ursprung der Ware nachgewiesen werden, um einen reduzierten Zollsatz in Anspruch nehmen zu können.
Intrastat - Meldungen
Die Intrastat- Meldungen für Lieferungen von und nach GB entfallen.
Incoterms
Die Incoterms sind zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Warenlieferungen im Verkauf
Alle Lieferungen die Sie bis 31.12.2020 erbringen (maßgeblich ist hier der Beginn der Beförderung) können Sie wie bisher in Rechnung stellen. Das Rechnungsdatum spielt hierbei keine Rolle.
Alle bereits erfassten Aufträge, deren Beförderung aber erst nach dem 31.12.2020 beginnt, gelten nicht mehr als innergemeinschaftliche Lieferung. Diese müssen auf die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Nachdem Sie die Stammdaten überarbeitet haben, sollten Sie die offenen Positionen in neue Belege übernehmen und die bisherigen Belege abschließen.
Warenlieferungen im Einkauf
Alle Lieferungen die Sie bis 31.12.2020 erhalten können Sie wie bisher abschließen ( auch hier ist der Beginn der Beförderung maßgeblich)
Alle bereits erfassten Bestellungen, deren Beförderung aber erst nach dem 31.12.2020 beginnt, gelten nicht mehr als innergemeinschaftliche Lieferung und müssen ebenfalls auf die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Nachdem Sie die Stammdaten überarbeitet haben, sollten Sie die offenen Positionen in neue Belege übernehmen und die bisherigen Belege abschließen.
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